RS Staplertechnik: Ihr Partner für Regalreparaturen

Reparieren ist günstiger als neu bauen – Wir reparieren auch ihr Regal

„Wo gehobelt wird, da fallen Späne“, lautet das Sprichwort. Und wo etwa in einem Hochregallager täglich viele Materialien von vielen Mitarbeitern mit Gabelstaplern und Lagertechnik bewegt werden, da kommt es auch mal zu der ein oder anderen Schramme oder Zusammenstoß.

Solange das nur ein Kratzer am Stapler und an der Regalstütze ist, ist das zwar ärgerlich, aber nicht so schlimm. Gefährlicher kann es werden, wenn ein kräftiger Rempler die Stahlstützen der Hochregale nachhaltig beschädigt, eindellt oder gar knickt.

Die Tragfähigkeit der gesamten Konstruktion kann dadurch schwer beeinträchtigt werden – es besteht unter Umständen Gefahr nicht nur für das wertvolle Lagergut sondern auch für die Menschen, die im Lager arbeiten. Handeln ist da für den Unternehmer angesagt – zumal Vorschriften zur Unfallverhütung (UVV) und weitere – gesetzliche – Vorschriften zur Wahrung der Arbeitssicherheit beachtet werden müssen. Letztlich geht es dabei auch um Haftungsfragen wenn es nach einem zunächst klein scheinenden Schadensereignis zu einem unter Umständen viel größeren kommt.

Doch der Austausch beschädigter Stahl-Regalstützen durch neue ist unter Umständen zeit-, arbeits- und kostenaufwendig. In der Zeit kann das Regalsystem nicht genutzt werden, es entstehen unter Umständen Ausfallkosten. Soweit muss es aber nicht kommen, denn es gibt Lösungen, die defekten Regalelemente wieder in einen Topzustand zu bringen. Regalreparatur lautet da das Stichwort. Das kann sogar im laufenden Betrieb geschehen.

Tragfähigkeit der Regalstütze kann durch einen leichten Rempler bereits beeinträchtigt werden

In welchem Ausmaß die beschädigten Regalstützen oder beschädigten Bauelemente einer Reparatur unterzogen werden müssen, ist in der Norm DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ in verschiedene Warnstufen klassifiziert. Bei einer Regalprüfung nach der geltenden Norm kann diese eingestuft werden.

Harmlos ist ein Rempler im Lagerbetrieb allerdings nie. Bereits ein leichter Stoß, etwa mit dem Gabelstapler gegen eine der tragenden Stahlstützen, kann die Tragfähigkeit des Bauelements bereits um bis zu 80 Prozent reduzieren. Unter Umständen kann das zu verheerenden Kettenreaktionen im gesamten Regal führen, zu hohen Schäden oder gar Verletzten.

Drei Gefahrenstufen werden in der DIN EN 15635 unterschieden

Unterschieden werden nach der DIN EN 15635 und den ergänzenden DGUV-Vorschriften (der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung) die Gefahrenstufen grün, orange und rot.

Wird nach einer Regalinspektion und -prüfung ein Schaden festgestellt, der sich innerhalb der Grenzwerte der Kategorie Grün befindet, so ist (noch) keine Reparatur der Regalstütze oder des betreffenden Bauelements notwendig.

Deutliche Verformungen innerhalb der Grenzwerte bedeuten allerdings eine Dokumentation des Schadens, eine genauen Beobachtung durch regelmäßige Prüfung sowie eine farbliche Markierung des beschädigten Regalbauteils. Das Bauteil gilt allerdings weiterhin als sicher und betriebsbereit. Das Regal darf ohne Abstriche weiter wie bisher benutzt und beladen werden.

Ist der Schaden an dem Element der Regalanlage allerdings größer, das heißt, die Grenzwerte werden bei der Prüfung überschritten – aber noch unterhalb des Faktors Zwei, also weniger als „doppelt überschritten“, so gilt die Gefahrenstufe orange.

Hier spricht die Industrienorm von einer „gefährlichen Beschädigung“. Eine baldige Instandsetzung des Schadens, etwa an einer Stütze, ist für die Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit zwingend erforderlich.

Werden Regale, an denen es Bauteile mit Beschädigungen der Kategorie orange gibt, entlastet, dürfen sich nicht wieder belastet werden, solange sie noch nicht wieder instand gesetzt sind.

In die Gefahrenstufe rot fallen schließlich Beschädigungen am Regal, die unmittelbar die Tragfähigkeit und Standsicherheit gefährden. Hier besteht akute Gefahr, das beschädigte Element muss umgehend repariert werden oder ausgetauscht werden.

Das Regal muss umgehend entlastet und für den weiteren Betrieb gesperrt werden, bis eine Reparatur inklusive der abschließenden Prüfung stattgefunden hat.

Im roten Gefahrenbereich befinden sich solche Regalsysteme, an dessen Bauteilen es Verformungen gibt, die die Grenzwerte der DIN EN 15635 um mehr als den Faktor Zwei, also mehr als das Doppelte, überschreiten.

Die Grenzwerte für den grünen Bereich sind dabei folgendermaßen definiert: Es darf maximal eine Abweichung der Stütze aus der Lotrechten von drei Millimetern pro einem Meter Länge quer zur Gassenrichtung geben. In Gassenrichtung darf die Abweichung maximal fünf Millimeter betragen.

Bei den Verbänden im Regalsystem liegt der Grenzwert bei einer Abweichung von zehn Millimetern pro einem Meter. Gemessen wird etwa mithilfe eines Meterstabs, der so angelegt wird, dass die beschädigte Stelle sich mittig befindet. Dann lässt sich der Abstand zwischen dem Meterstab und dem „Knick“ messen und der Schaden ist kategorisierbar. Natürlich gibt es mittlerweile auch etwa lasergestützte digitale Messmethoden.

Regalreparatur häufig im laufenden Betrieb möglich

RS Staplertechnik bietet Ihnen die Möglichkeit, beschädigte Regale zu reparieren – oft ist das sogar im laufenden Betrieb möglich. Als Spezialisten kümmern wir uns darum, den Schaden zunächst fachmännisch zu begutachten und die erforderlichen Reparaturmaßnahmen zu erheben.

Je nach Schwere des Schadens kann das beschädigte Element ausgetauscht werden oder aber es wird durch den Einsatz moderner Techniken zunächst wieder in Form gebracht, bevor es, etwa mithilfe statischer Profile, verstärkt wird.

Selbstverständlich prüfen und zertifizieren wir die Reparaturmaßnahmen und geben Ihnen die notwendigen Nachweise an die Hand.

Nach der Norm sollten beschädigte Teile komplett ausgetauscht werden – das kann allerdings zeit- und arbeitsaufwendig sein. In manchen schweren Fällen ist das aber unumgänglich.

In den häufigsten Fällen genügt aber die kostengünstige Instandsetzung, in der das Regal mit Hilfe von Hydraulik wieder in Form gebracht wird und die Profile anschließend verstärkt werden. Die dabei eingesetzten Teile gelten dann als alleintragend und erfüllen damit das Kriterium der Norm eines quasi ausgetauschten stützendes Elements.

Übrigens bedarf es nicht der Zustimmung des Regalherstellers, beschädigte Regale reparieren zu lassen. Grundsätzlich dürfen das auch Firmen wie RS Staplertechnik für sie erledigen. Der Hersteller muss dazu nicht um Erlaubnis gefragt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Reparateur dem Betreiber garantieren und bescheinigen kann, dass das wieder instandgesetzte Regalsystem „mindestens so gut wie im Neuzustand“ ist. Fachkundige Nachweise über die Tragfähigkeit des Regals müssen dazu ebenfalls erstellt werden – für uns eine Selbstverständlichkeit.

Unsere Techniker arbeiten dabei gemäß der geltenden Vorschriften, also insbesondere nach der DIN EN 15635 sowie der DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“ (die früher unter BGR 234 verzeichnet wurde). Alle Arbeiten werden stets vorschriftsgemäß durchgeführt, dokumentiert und zertifiziert und entsprechen der geltenden Norm. Die Sicherheit ist garantiert. Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um Regalinstandsetzung geht.

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