So funktioniert die UVV-Prüfung für den Gabelstapler

Nicht nur das Auto muss zum TÜV. Wer im Betrieb einen Gabelstapler einsetzt, muss dafür sorgen, dass dieser sicher ist. Dazu dient nicht nur die richtige Wartung. Mindestens einmal jährlich muss die UVV-Prüfung durchgeführt werden – der TÜV für den Stapler. Dabei überprüft ein Sachkundiger das Flurförderzeug auf Funktionsfähigkeit und Sicherheit. Eine UVV-Prüfung kann kostengünstig bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Sollte diese gesetzlich vorgeschriebene Prüfung versäumt werden, könnte es teuer werden. Bei RS Staplertechnik in Rosenheim beraten wir Sie gerne zur UVV-Prüfung. Unsere Experten besuchen Sie vor Ort, um Ihre Stapler zu prüfen und sind für Sie bei Problemen mit dem Gabelstapler da. Lassen Sie sich von uns beraten!

Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV ist die Abkürzung für Unfallverhütungsvorschrift. Sie verpflichtet Gewerbetreibende, ihre technischen Arbeits- und Betriebsmittel regelmäßig auf Betriebssicherheit prüfen zu lassen. Unter anderem müssen Flurförderzeuge regelmäßig geprüft werden. Die Prüfung, die im jährlichen Turnus stattfinden sollte, soll dazu dienen, die Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten. Durch sie sollen Teile, die von Verschleiß betroffen sind, rechtzeitig erkannt und ausgetauscht werden. Kommen Gewerbetreibende ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nach, ihren Betrieb der vorgeschriebenen Prüfung zu unterziehen, drohen ihnen im Fall einer Prüfung oder eines Unfalls erhebliche Strafen.

Auch Stapler müssen nach Unfallverhütungsvorschrift durch eine wiederkehrende Prüfung auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Bei RS Staplertechnik in Rosenheim, Bayern, bieten wir die UVV-Prüfung für den Gabelstapler an. Wir besuchen Sie in ihrem Betrieb und prüfen Ihre Fahrzeuge. Diesen Service bieten wir nicht nur großen Unternehmen, sondern auch den kleinen und mittelständischen Betrieben an. Auch wenn es nur einen Gabelstapler zu prüfen gibt, sind wir für Sie da, prüfen den Stapler und helfen Ihnen bei Fragen rund um Technik und Sicherheit kompetent weiter. Wir helfen, festgestellte Mängel zu beheben und Ihren Gabelstapler fachmännisch zu warten.

Wie oft muss eine UVV-Prüfung für Gabelstapler stattfinden?

In der Regel wird mindestens einmal im Jahr, spätestens allerdings nach 2400 Stunden die große UVV-Prüfung für das Flurförderzeug fällig. Die kleine Überprüfung sollte bereits nach 600 Betriebsstunden durchgeführt werden.

Was wird bei einer UVV-Prüfung für Gabelstapler geprüft?

Gemäß § 37 Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D 27, vorherige VGB 36) sind Flurförderzeuge und ihre Anbaugeräte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durch einen zu Sachkundigen prüfen. Der Unternehmer hat über die wiederkehrenden Prüfungen Nachweis zu führen. Das gilt auch für die nach Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen erforderlichen Sicherheitseinrichtungen. Dabei wird zwischen der kleinen und der großen Überprüfung unterschieden.

Die kleine Überprüfung ist nach 500 bis 600 Betriebsstunden – bei einem einschichtigem Betrieb jedes Vierteljahr – notwendig. Bei ihr wird der allgemeine Zustand des Flurförderzeugs und seiner Ausrüstung geprüft. Besonderes Augenmerk liegt auf den Gabeln, Bolzen und Ketten.

Nach 2000 bis 2400 Betriebsstunden – bei einschichtigem Betrieb einmal jährlich – ist die große Überprüfung erforderlich. Der Inhalt ist umfangreich und kann in drei Teile gegliedert werden:

  • Fahrwerk und Antrieb

Geprüft werden, soweit vorhanden:

  • Die Lenkung. Dazu zählen Lenkgetriebe (toter Gang), Achsschenkelbolzen, Radlager, Lenkhebel (fester Sitz), Achsenaufhängung, Lenkgestänge und Gelenke.
  • Die Bremsen. Das umfasst Fahrbremse und Feststellbremse. Überprüft werden Bremsbeläge, Bremsleitungen und -anschlüsse, Arretierung der Feststellbremse, Bremspedalspiel, Wirksamkeit der Bremsen, Bremsseil oder -gestänge.
  • Die Räder, inklusive Radbolzen, Bereifung und Luftdruck und Fußabweiser bei Mitgänger-Flurförderzeugen.
  • Das Fahrgestell. Die Prüfung umfasst Traversen (Schweißnähte) und Rahmen, die Befestigung des Gegengewichts und des Hubgerüsts am Fahrgestell. Des Weiteren werden Anhängerkupplung, Federlagerung und Tragfedern überprüft.
  • Die Warneinrichtung und Schalter. Hier geht es um das Schaltschloss oder Zünd- beziehungsweise Anlassschloss, den Fahrschalter und weitere Betätigungseinrichtungen, bei Mitgänger-Staplern den Deichselkopfschalter und die Hupe.
  • Der Antrieb. Unterschieden wird hier zwischen elektrischem Antrieb und Verbrennungsmotoren. Beim elektrischen Antrieb ist die Prüfung von Befestigungselementen der Fahrzeugbatterie, Impulssteuerung und Sicherungen und Leitungen vorgeschrieben. Hier wird auch darauf geachtet, dass die Sicherungen nicht geflickt oder überbrückt wurden, und es wird nach Isolationsschäden gesehen. Bei Verbrennungsmotoren wird darauf geachtet, dass Auspufftopf (Zustand und Geräuschdämpfung), Einspritzpumpe (Rauchfreiheit), Abgasreinigung (Katalysator und Filter) korrekt funktionieren.
  • Soweit Anhänger verwendet werden, werden auch die bei Fahrwerk und Kupplungsgestänge überprüft.
  • Fahrerschutz

Zweiter wichtiger Bestandteil ist der Schutz des Staplerfahrers. Hier wird auf ein Schutzdach und Laufschutzgitter und deren Zustand geachtet.

  • Sonstiges

Neben Fahrwerk und Antrieb sowie Fahrerschutz wird auch, sofern vorhanden, auf Fabrikschild, Traglastdiagramm, Anhängevorrichtung, Beschilderung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer und die Beleuchtungsanlage geachtet.Wenn Anbaugeräte für verschiedene Gabelstapler oder Hochhubwagen verwendet werden, müssen dafür besondere Prüfblätter ausgefüllt werden.

Bei RS Staplertechnik im bayerischen Rosenheim kümmern wir uns um die kleine und große Prüfung. Wir stellen Prüfer bereit und testen Ihre Gabelstapler auf Betriebssicherheit. Sollten wir dabei Mängel feststellen, kümmern wir uns um die fachgemäße Wartung und die schnelle Beschaffung von Ersatzteilen, damit Sie sich auf den laufenden Betrieb konzentrieren können.

Die UVV-Prüfung für den Stapler muss von einem Sachkundigen durchgeführt werden. Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen oder produktspezifischen Ausbildung oder aufgrund von Erfahrungen auf dem Fachgebiet in der Lage ist, eine UVV-Prüfung durchzuführen. Neben den fachlichen Anforderungen sind die Kenntnisse der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften Voraussetzung. Die Person muss zudem mit den allgemeinen Regeln und Richtlinien der Technik und Normen, den VDE-Bestimmungen und den technischen Regelungen der EU-Staaten vertraut sein.

RS Staplertechnik in Rosenheim, Bayern, stellt Ihnen Sachkundige bereit, die Ihr Unternehmen besuchen, die Flurförderzeuge prüfen und Ihnen die notwendige Prüfplakette ausstellen dürfen. Sollten Reparatur oder Wartung notwendig sein, sind wir für Sie zur Stelle.

Eine UVV-Prüfung kostet relativ wenig, ihr Nutzen sollte aber nicht unterschätzt werden. Nicht nur, dass sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Dadurch, dass die Sicherheitseinrichtungen für den Staplerfahrer genau geprüft werden, sind sie auch ein wirkungsvolles Mittel der Unfallverhütung. Wird nach einem Betriebsunfall festgestellt, dass die UVV-Prüfung versäumt wurde, drohen die Stilllegung des Betriebs und weitere rechtliche Konsequenzen.

Sprechen Sie uns an. Gerne informieren wir Sie bei RS Staplertechnik über die Kosten einer UVV-Prüfung. In unserem Unternehmen in Rosenheim in Bayern arbeiten Experten und Sachverständige für Gabelstapler und Hubwagen, die für Sie in Ihrem Unternehmen vor Ort die UVV-Prüfung vornehmen. Diesen Service bieten wir für Unternehmen jeder Größe an. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot und beraten Sie zur Prüfung. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten, sind für Sie bei der Beschaffung von Ersatzteilen da und kümmern uns um die Wartung Ihrer Gabelstapler.

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