Staplerschein: Welchen Gabelstapler darf ich fahren?

Als Gabelstaplerfahrer trägt man tagtäglich eine große Last – auch wenn die dank Stapler gut verteilt ist und nicht auf den Rücken geht. Allerdings trägt der Staplerfahrer mit der großen Last, die er durch den Betrieb befördert, auch eine große Verantwortung – und sollte diese ernst nehmen, da bei Unfällen mit Flurförderzeugen er selbst oder schnell auch ein unbeteiligter Mitarbeiter zu Schaden kommen kann. Damit der Umgang mit den leistungsstarken Transporthelfern sicher ist, ist gesetzlich ganz klar geregelt, wer einen Gabelstapler bedienen darf – und wer nicht. Wir geben den Überblick.

RS Staplertechnik im bayerischen Bruckmühl ist Spezialist, wenn es um das Thema Stapler geht. Gerne beraten wir Sie zu Gabelstaplern und erklären Ihnen, was Sie brauchen, um den Gabelstaplerschein zu erwerben.

Wer darf einen Stapler fahren?

Wer einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug in einem Betrieb fahren will, braucht einen Flurfördermittelschein, umgangssprachlich auch Staplerschein genannt, oder einen Führerschein der Klasse L und zusätzlich eine entsprechende Unterweisung.

Wer den Staplerschein machen will, muss sich darauf prüfen lassen. Die Prüfungsvoraussetzungen werden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) festgelegt. Die Prüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt. Zusätzlich kann der Betrieb, in dem der Staplerfahrer beschäftigt ist, eine ärztliche G25-Untersuchung verlangen. Das dient auch der Absicherung des Unternehmens, um sicherzustellen, dass der Gabelstaplerfahrer geeignet ist, einen Stapler zu führen. Um den Staplerschein zu machen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Allerdings dürfen auch Personen unter 18 Jahren bereits den Gabelstapler bedienen – zu Ausbildungszwecken unter Aufsicht.

Den Führerschein Klasse L kann man bereits mit 16 Jahren machen. Er berechtigt zum Fahren von Gabelstaplern mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 Stundenkilometern im öffentlichen Verkehr – anders als der Staplerschein, mit dem der Stapler nur im Betrieb gefahren werden darf. Wer allerdings mit der Führerscheinklasse L den Stapler im Betrieb führen will, braucht zusätzlich eine Unterweisung zum Führen von Flurförderzeugen.

Die Vorteile des Führerscheins Klasse L gegenüber dem Staplerschein:

  • Die Führerscheinklasse L ist ein Leben lang gültig und muss nicht verlängert werden.
  • Der Führerschein berechtigt dazu, den Stapler auf öffentlichen Straßen zu steuern. Allerdings ist das in der Praxis nur unter Auflagen möglich.

Die Vorteile des Staplerscheins gegenüber dem Führerschein Klasse L:

  • Er ist nicht an eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit gebunden.
  • Der Kurs zur Vorbereitung auf den Staplerschein bereitet gezielt auf den Umgang mit Flurförderzeugen und den innerbetrieblichen Transport vor.

Das hängt davon ab, ob der Staplerschein oder der Führerschein Klasse L vorhanden ist. Mit dem Führerschein Klasse L dürfen Fahrzeuge wie der Gabelstapler und andere Flurförderzeuge im öffentlichen Verkehrsraum bedient werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 Stundenkilometer nicht überschreitet. Um das Fahrzeug im Unternehmen zu führen, braucht es allerdings vorher eine Einweisung. Mit dem Staplerschein gibt es keine derartigen Beschränkungen. Allerdings ist eine Zusatzausbildung vorgesehen für Personen, die nicht mit Frontstaplern, sondern anderen Flurförderzeugen wie Querstaplern, Containerstaplern oder Teleskopstaplern arbeiten oder Geräte bedienen, die deutlich höhere Lasten als die bei Frontstaplern übliche Maximallast von etwa 2 Tonnen bewegt werden können.

Ausbilder für den Staplerschein müssen

  • mindestens 24 Jahre alt sein
  • selbst die Ausbildung zum Führen von Flurförderzeugen erfolgreich absolviert haben
  • mindestens zwei Jahre Erfahrung als Staplerfahrer mitbringen
  • einen Meisterbrief haben oder mindestens vier Jahre lang in einer gleichwertigen Funktion tätig sein
  • einen Lehrgang zum Ausbilder von Flurförderzeugfahrern abgeschlossen haben
  • mit Arbeitsschutz und anerkannten Regeln der Technik vertraut sein

Die Ausbildung für den Staplerschein ist in mehrere Module unterteilt. Um den Staplerschein zu erhalten, muss das erste Modul bearbeitet werden. Darin muss ein theoretischer und ein praktischer Teil absolviert werden. Während die Teilnehmer im theoretischen Teil die Sicherheitsbestimmungen für das Fahren von Flurförderzeugen lernen, muss im praktischen Teil ein Fahrzeug selbst gesteuert werden. Bei bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat – den Staplerschein.

Die Ausbildungsstufe 1 umfasst mindestens 10 Stunden Theorie. Auf die praktische Anwendung entfallen weitere 10 bis 12 Stunde.

Die Module 2 und 3 müssen dann absolviert werden, wenn die betrieblichen Flurförderzeuge besondere Anforderungen an den Fahrer stellen.

Der Staplerschein kann bei verschiedenen Organisationen erworben werden. Dazu zählen unter anderem

  • zertifizierte IAG-Ausbildungsbetriebe der DGUV.
  • RS Staplertechnik aus Bruckmühl.

Wer ohne Staplerschein ein solches Fahrzeug fährt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden riskiert der Fahrer ohne Staplerschein, diese Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

In Kursen zur Vorbereitung auf den Staplerschein oder den Führerschein Klasse L lernt man, wie ein Staplerschein sicher bedient werden kann und wie man das Fahrzeug als Staplerfahrer richtig bedient. Sicherheit nimmt dabei einen großen Teil der Ausbildung ein.

Der Besuch eines zweitägigen Kurses für den Staplerschein kostet in der Regel zwischen 150 und 300 Euro.

Die Kosten für den Führerschein Klasse L liegen in der Regel zwischen 300 und 400 Euro, können aber regional stark schwanken.

Eine klare Tempobegrenzung gibt es nicht. In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine pauschalen Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgeführt. In der DGUV Vorschrift 68 – Flurförderzeuge wurde unter § 12 Abs. 2 die Regelung getroffen, dass Flurförderzeuge nur mit an die Fahrbahnverhältnisse angepasster Geschwindigkeit verfahren werden dürfen.

Während Elektro-Stapler in der Regel weniger als 20 Stundenkilometer schnell sind, gibt es Diesel- und Schwerlastgabelstapler, die Geschwindigkeiten bis zu 40 Stundenkilometer oder auch mehr erreichen.

RS Staplertechnik ist Ihr Spezialist für Gabelstapler. Gerne beraten wir Sie zum richtigen Stapler, der genau zu den Wünschen Ihres Unternehmens passt.

Das hängt zunächst von der Art der Fahrerlaubnis ab. Mit dem Staplerschein darf der Fahrer im Betrieb den Gabelstapler bedienen.

Mit der Führerscheinklasse L darf der Fahrer den Stapler im Straßenverkehr steuern. Allerdings ist es dann doch nicht so einfach: Sollen öffentlich-rechtliche Verkehrsräume mit einem Flurförderzeug befahren werden, muss dafür eine Ausnahmegenehmigung/Betriebserlaubnis beantragt und von der Straßenverkehrszulassungsbehörde erteilt werden.

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